1. Allgemeines zu US-Lebensversicherungsfonds – Markt für US-Lebensversicherungsfonds
Ein US-Lebensversicherungsfonds bündelt das Kapital der deutschen Anleger um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Lebensversicherungen zu erwerben. Hierbei unterscheidet sich der amerikanische Markt für Lebensversicherungen vom deutschen Versicherungsmarkt dadurch, dass in den USA hauptsächlich Risikolebensversicherungen vermittelt werden, die eine lebenslange Laufzeit haben.
In den USA findet sich der weltweit größte Markt für Lebensversicherungen und der Zweitmarkt hat sich dort unter den Anlegern sehr etabliert. Ca. 30 % der amerikanischen Lebensversicherungen werden vorzeitig beendet, was häufig auf den unzureichenden Krankenversicherungsschutz zurückzuführen ist. Kann in den USA eine Prämie nicht mehr bezahlt werden, so fällt die Versicherungen ersatzlos weg (bei der Whole Life Insurance), weswegen ein sehr großes Verkaufsbedürfnis auf dem Zweitmarkt besteht.
US-Lebensversicherungsfonds erwerben hierbei Lebensversicherungen, wobei der Gewinn in dem Unterschiedsbetrag zwischen Rückkaufswert beim vorzeitigen Verkauf einer Lebensversicherung und dem rechnerischen Marktwert liegt, wenn die Lebensversicherung bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten wird. Für Verkäufer von Lebensversicherungen liegt der Vorteil darin, dass der US-Lebensversicherungsfonds einen Aufschlag auf den Rückkaufswert gewährt, sodass ein Verkauf für die Versicherten günstiger ist als die Kündigung ihrer Lebensversicherungspolice. Nach dem Kauf einer Lebensversicherung durch den US-Lebensversicherungsfonds zahlt dieser weiterhin die Prämie für die Versicherung und erhält dadurch nach dem Tod des Versicherten dessen Versicherungssumme, wobei gilt: je früher der Versicherte stirbt, desto höher sind die Gewinne für den geschlossenen US-Lebensversicherungsfonds.
2. Rechtliche Grundlagen von Lebensversicherungsfonds
Anleger beteiligen sich meist direkt oder über einen Treuhänder als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG und erwerben so einen Anteil am Kapital der Gesellschaft. Der US-Lebensversicherungsfonds selbst ist ein deutsches Unternehmen, welches mit dem Erwerb von amerikanischen Lebensversicherungen Gewinne machen möchte. Das Kapital der Anleger dient dazu die Kosten für den Erwerb von solchen Lebensversicherungen und eventuelle Risiken hieraus abzudecken.
Die Beteiligungen werden von Anbietern, auch Initiatoren oder Emissionshäuser genannt, über Anlagevermittler, Anlageberater oder Banken angeboten. Der Anleger muss zum Beitritt einen Gesellschaftsvertrag bzw. einen Treuhandvertrag unterschreiben, mit dem er Kommanditist wird bzw. der Kommanditanteil von einem Treuhänder für den Anleger gehalten wird. Als Grundlage für die Information der Anleger dient ein Emissionsprospekt, in dem das gesamte Vorhaben inklusive der Risiken beschrieben ist. Die Geschäftsführung des US-Lebensversicherungsfonds übernimmt eine GmbH. Der Anleger selbst hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Er hat jedoch gewisse Mitwirkungs- und Kontrollrechte.
3. Typen von amerikanischen Lebensversicherungen, die von US-Lebensversicherungsfonds gekauft werden können
Amerikanische Lebensversicherungen dienen mehr noch als deutsche dazu, die Familienangehörigen im Todesfall abzusichern, wodurch nicht zuletzt die hohe Erbschaftsteuer finanziert werden soll. Deswegen können amerikanische Risikolebensversicherungen in die deutsche US-Lebensversicherungsfonds investieren, nur auf den Tod des Versicherten abgeschlossen werden. Hierbei gibt es verschieden Arten von US-Lebensversicherungen.
Bei der Term Life Insurance handelt es sich um eine kostengünstige reine Risikolebensversicherung mit einer festen Vertragslaufzeit von 10-30 Jahren mit einer regelmäßig festen Versicherungssumme, die aber nur fällig wird, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt.
Die Universal Life Insurance unterscheidet sich von der Term Life Insurance dadurch, dass bei ihr ein Kapitalstock während der Vertragslaufzeit aufgebaut wird und dieser dazu verwendet wird, die Versicherungsprämien im Alter begleichen zu können. Die Versicherungsleistung steht hierbei im Wesentlichen schon zu Beginn fest, wird die Versicherung aber vorzeitig gekündigt, so wird der Kapitalstock nicht zurückbezahlt, weswegen ein sehr geringer Rückkaufwert vorliegt. Auch hier wird der Erlebensfall nicht versichert, die Versicherungssumme wird typischerweise mit dem Tod des Versicherten fällig und ausbezahlt.
Schließlich findet sich unter den US-Lebensversicherungen noch das Modell der Whole Life Insurance, wobei sämtliche Ansprüche und Rechte aus der Versicherung verloren gehen, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Beitragszahlungen zu begleichen, wobei aber im Gegenzug auch keine Rückzahlung bereits erbrachter Beiträge erfolgt.
4. Unterschiede von US-Lebensversicherungsfonds zu Lebensversicherungsfonds, die in deutsche Lebensversicherungen investieren
Der augenfälligste Unterschied zwischen einem US-Lebensversicherungsfonds und anderen Lebensversicherungsfonds wurde schon angesprochen: deutsche Lebensversicherungsfonds investieren in Kapitallebensversicherungen, während bei US-Lebensversicherungen gebrauchte Risikolebensversicherungen eingekauft werden.
Das Erreichen der prognostizierten Rendite ist demnach in den US-Lebensversicherungsfonds nicht davon abhängig, wie hoch die Kapitalüberschüsse sind, die das Versicherungsunternehmern dem Lebensversicherungsvertrag gutschreibt, sondern vom Eintritt des Versicherungsfalls, also den Tod der versicherten Person.
5. Steuerliche Behandlung von US-Lebensversicherungsfonds
Die ersten deutschen US-Lebensversicherungsfonds, die in den amerikanischen Zweitmarkt investiert haben, waren vermögensverwaltend konzipiert. Allerdings änderte die deutsche Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung, wonach US-Lebensversicherungsfonds ohne Betriebsstätte in den USA eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Deswegen werden US-Lebensversicherungsfonds nun so konzipiert, dass sie von vornherein gewerblich geprägt sind durch die Gesellschaftsform einer GmbH & Co. KG oder der US-Lebensversicherungsfonds bezieht seine Einkünfte über eine in den USA gelegene Betriebsstätte und beansprucht Steuerfreistellung in Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und Deutschland; dies ist z.B. möglich, wenn sich der US-Lebensversicherungsfonds an einer amerikanischen Personengesellschaft beteiligt, die ihre Betriebsstätte in den USA begründet hat. Dann entstehen in beiden Fällen gewerbliche Einkünfte des US-Lebensversicherungsfonds.
Hat der gewerblich geprägte US-Lebensversicherungsfonds keine Betriebsstätte in den USA, so ist er nicht selbst Steuersubjekt und der Differenzbetrag zwischen der Versicherungsleistung und dem bei dem Erwerb der Police bezahlten Kaufpreis zuzüglich der Prämien wird den deutschen Anlegern direkt als Steuerendsubjekte zugerechnet und ist somit für diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig. Es gilt hierbei eigentlich eine amerikanische Abgeltungsteuer in Höhe von 30 % der Einnahmen (variiert innerstaatlich) aus der Versicherungsleistung. Nach dem DBA sind diese aber von der Besteuerung in den USA freizustellen und nur in Deutschland zu besteuern.
Eine Betriebsstätte in den USA wird so begründet, dass sich der US-Lebensversicherungsfonds als Gesellschafter einer limited partnership (ähnlich der deutschen Kommanditgesellschaft) beteiligt und nur diese die Policen erwirbt und hält. Es fällt somit amerikanische Gewerbesteuer an. In Deutschland werden diese Einkünfte dann von der deutschen Einkommensteuer abgezogen, sodass diese nur bei der Festlegung des Steuersatzes Berücksichtigung finden. Diese Freistellung wird aber nur möglich, wenn alleine die amerikanische Gesellschaft die Policen erwirbt und hält und der US-Lebensversicherungsfonds im Ausland gewerblichen Tätigkeiten nach dem DBA durch die dortige Betriebsstätte ausübt. Es ist hierbei noch auf die Gefahr der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 20 II AStG hinzuweisen, die aber dadurch vermieden werden kann, dass die amerikanische Gesellschaft aktiven Handel mit den Policen betreibt.
6. Risiken von US-Lebensversicherungsfonds
Es ergeben sich hierbei für US-Lebensversicherungsfonds in den Grundzügen zunächst dieselben Risiken wie auch bei deutschen Lebensversicherungsfonds. Da der US-Lebensversicherungsfonds sein Portfolio erst nach und nach aufbaut und der Anleger somit zum Zeitpunkt der Beteiligung die einzelnen Lebensversicherungspolicen nicht identifizieren kann, ergibt sich hieraus ein erhebliches Blind-Pool-Risiko. Dieses Risiko ist deshalb so erwähnenswert, da die Rendite der Anleger des US-Lebensversicherungsfonds von der Auswahl der zu erwerbenden Policen abhängt.
Ein weiterer Risikofaktor beim Erwerb von US-Lebensversicherungen ist das medizinische Gutachten zur Restlebenserwartung der Versicherten, da bei amerikanischen Risikolebensversicherungen nicht die Höhe der Versicherungsleistung in Frage steht, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Zahlung. Der US-Lebensversicherungsfonds erwirtschaftet also umso mehr Gewinne, je genauer dieses Gutachten ist. Wird hierbei zum Beispiel die Restlebenserwartung zu kurz geschätzt, so muss der US-Lebensversicherungsfonds länger als geplant die Prämien bezahlen und weiterhin verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt nach hinten. Dieses Prognoserisiko hinsichtlich der Lebenserwartung hat sich in den letzten Jahren schon einige Male bemerkbar gemacht, da viele Versicherte aufgrund des medizinischen Fortschritts etc. länger lebten als vorausgesagt wurde.
Zusätzlich zu den vorhergenannten Risiken ist das Angebot am US-Zweitmarkt zunehmend knapper geworden, da neben deutschen US-Lebensversicherungsfonds nun auch US-Pensionskassen und große Investmenthäuser seit 2007 in den Markt strömen. Dies könnte sich negativ auf die Rendite deutscher US-Lebensversicherungsfonds auswirken, da der Kaufpreis für Policen insoweit negativ beeinflusst wird.
Nicht zuletzt unterliegt der US-Lebensversicherungsfonds einem Währungsrisiko, da sämtliche Zahlungen in US-$ erfolgen. Hierbei gilt, dass Veränderungen im Wechselkurs zum Nachteil des US-$ die Rendite der Anleger der US-Lebensversicherungsfonds bei einem Umtausch in Euro schmälern.
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