
Mit erfahrenen Anwälten zur Abfindung
Abfindungsrechner
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Abfindungsrechner
Im Handumdrehen die Abfindungshöhe ermitteln
Mithilfe unseres Abfindungsrechners erfahren Sie mit nur wenigen Klicks, wie viel Geld wir für Sie wahrscheinlich herausholen können. Wir benötigen nur einige wenige Angaben zu Ihrer Kündigung und Ihrem Vertragsverhältnis, um Ihre individuelle Abfindungshöhe zu berechnen. Da unser Abfindungsrechner Ihnen wichtige Anhaltspunkte für eine Abfindung an die Hand gibt, sehen Sie das Ergebnis als erstes Indiz für die zu erwartende Entschädigung an. Starten Sie anschließend die kostenlose Ersteinschätzung, damit wir Ihren konkreten Fall prüfen.

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Kündigung erhalten: So geht's weiter
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1. Abfindung berechnen
Mit unserem Abfindungsrechner erfahren Sie, in welcher Höhe eine Abfindung für Sie realistisch ist.
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2. Mandat erteilen
Ihr Fachanwalt beginnt mit den Verhandlungen und setzt Ihre Forderungen entschlossen und zügig durch.
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3. Abfindung erhalten
Sie erhalten Ihre Abfindung und damit ein Stück finanzielle Sicherheit, um Ihre Zukunft zu regeln.
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Abfindung versteuern
Weniger Abzüge durch die Fünftelregelung
Erhalten Sie eine Abfindung als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten, wird Sie als ein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet. Dabei wird Sie mit der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Das bedeutet: Die Abfindung wird so behandelt, als würde sie in fünf Teilbeträge untereilt und dann über fünf Jahre hinweg ausbezahlt – obwohl die gesamte Abfindung mit einem Mal an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Das bewahrt sie vor einer außergewöhnlich hohen Steuerbelastung, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Solch eine Zusammenballung tritt dann auf, wenn die Abfindung zusammen mit den weiteren Einnahmen wegen der Vertragsbeendigung Ihren üblichen Arbeitslohn übersteigt.

Gut zu wissen!
Die häufigsten Fragen zum Abfindungsrechner
Nein, eine Abfindung können Sie auch dann fordern, wenn Sie selbst kündigen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, das Ganze clever anzugehen. Mit der richtigen Strategie verhindern Sie eine Sperre beim Arbeitsamt und erhalten sogar noch zusätzlich Geld in Form einer Abfindung.
Darüber hinaus kann Ihnen Ihr Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag anbieten, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Diesen sollten Sie nicht einfach ohne eine anwaltliche Beratung unterschreiben. Mit der Erfahrung eines Anwalts erzielen Sie ein deutlich besseres Ergebnis. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und wir prüfen Ihren individuellen Fall.
Prinzipiell ist die Höhe der Abfindung frei verhandelbar zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Gesetzgeber gibt hierfür keine Vorgaben. Für die Höhe der Abfindung gilt die Faustregel, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit mit einem halben bis maximal einem Bruttomonatsgehalt zu rechnen ist.
Oftmals haben Arbeitnehmer keine genaue Vorstellung darüber, in welcher Höhe eine Abfindung realistisch sein kann. Unser Abfindungsrechner schafft Abhilfe und gibt Ihnen innerhalb weniger Minuten einen ersten Eindruck über die mögliche Abfindungsspanne. Wenn sich die Summe für Sie lohnt, nutzen Sie im Anschluss unsere kostenlose Erstberatung. Den Rest erledigen wir.
Die Fünftelregelung stellt eine steuerliche Entlastung dar, bei der ein Fünftel der Abfindung zum Jahresbruttolohn hinzugerechnet wird. Der darauf zu entrichtende Steuerbetrag wird dann mit dem Betrag verglichen, der ohne Abfindung zu zahlen wäre. Schließlich wird die Differenz beider Werte wird mit dem Faktor 5 multipliziert. Auf diese Weise ergibt sich für Sie eine geringere Steuerprogression, als wenn die Abfindung komplett in einem Betrag besteuert werden würde.
Ihre Fachanwälte im Arbeitsrecht
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Stefan Wiertner
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht

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