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Preis-Abzocke bei Fernwärme
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Monopolpreise bei Fernwärme: Unsere Anwälte an Ihrer Seite
Preiserhöhung bei Fernwärme: Sie sind machtlos – aber nicht wehrlos!

Fernwärme wird als nachhaltige und kosteneffiziente Lösung beworben. Doch viele Verbraucher erleben das Gegenteil: langfristige Vertragsbindungen, unerwartete Preiserhöhungen und fehlende Alternativen. Ohnmächtig scheinen die Verbraucher bei Preiserhöhungen ihrem Anbieter ausgeliefert.

Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Rechte der Verbraucher gestärkt. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Fernwärmevertrags und den angedrohten Preiserhöhungen der Anbieter, um mögliche Auswege aufzuzeigen. Unsere Anwälte sind bei Problemen mit dem Fernwärme-Versorger an Ihrer Seite.

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Inhaltsverzeichnis

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Anwälte für Probleme mit Fernwärme
Die größten Probleme mit Fernwärme – und warum Sie sich wehren sollten

Fernwärme ist von der Idee eine vernünftige Energieversorgung. Ganze Wohnviertel oder Städte werden zentral versorgt. Das verschlankt die Energie-Struktur direkt in den Häusern und Wohnungen enorm. Allerdings gibt es drei schwerwiegende Nachteile, die die Verbraucher vor großen Problemen stellen. 

Anschlusszwang für Hauseigentümer – Keine Alternativen erlaubt

In vielen Regionen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme. Das bedeutet, dass alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen nicht genutzt werden dürfen. Wir prüfen für Sie, ob dieser Zwang in Ihrem Fall rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten Sie haben, alternative Heizsysteme zu nutzen.

Preiserhöhungen ohne Schutz – Monopolstellung ausgenutzt

Besteht für den Verbraucher keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln, sind Kunden oft willkürlichen Preiserhöhungen ausgeliefert. Der BGH hat jedoch klargestellt, dass Preisänderungsklauseln transparent und fair gestaltet sein müssen. Unwirksame Klauseln können rückwirkend angefochten werden, was zu Rückzahlungen führen kann. Hier hat der BGH in seiner jüngsten Rechtsprechungen klar gemacht, dass Verbraucher schnell handeln müssen, um gegen Preiserhöhungen nachträglich vorzugehen. 

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat sich für Verbraucher auf das Thema "Preiserhöhung bei Fernwärmeanbieter" spezialisiert. Aktuell schnellen die Preise für Fernwärme in die Höhe. Wirklich nachzuvollziehen ist das nicht. Da auch die Preise für die anderen Energieträger stabil oder rückläufig sind. Daher sollten sich Verbraucher die Preiserhöhungen ihrer Fernwärme-Anbieter nicht gefallen lassen. 

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im Fernwärme-Online-Check.

 

Fernwärme Fabrik und Kostenanstieg

Probleme mit Preiserhöhung bei Fernwärme? Unsere Anwälte helfen
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Sie sind über die Preiserhöhung Ihres Fernwärme-Versorgers empört? 

Unser Team steht Ihnen zur Seite. 

Wir prüfen Ihren Vertrag und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, die Abzocke zu stoppen. 

Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.

Ärger mit der Preiserhöhung Ihres Fernwärme-Versorgers?
Die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite – Ihre Chance auf Gerechtigkeit

Verbraucher stehen Preiserhöhung von Fernwärme-Versorger scheinbar machtlos gegenüber - doch eben nur scheinbar. Sie können sich als Betroffene zu Wehr setzen. Die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite und wir helfen Ihnen mit unseren Anwälten, Gerechtigkeit zu erfahren. Hier einige spannende Urteil

BGH-Urteil zur einseitigen Anpassung von Preisänderungsklauseln (Az. VIII ZR 122/23)

Sachverhalt: Ein Fernwärmeversorger wollte während der Vertragslaufzeit die Preisänderungsklausel einseitig anpassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Entscheidung: Der BGH bestätigte, dass Fernwärmeversorger berechtigt sind, unwirksame Preisänderungsklauseln durch wirksame zu ersetzen, sofern dies den Kundeninteressen dient. Dies betont die Notwendigkeit transparenter und fairer Preisgestaltung.

Ihre Anwälte für Fernwärme schauen den Versorgern auf die Finger
Extrem unterschiedliche Fernwärmepreise – ein undurchsichtiges System

Verbraucher, die Strom oder Gas von Energieversorgern beziehen, haben in Deutschland die Möglichkeit, zu günstigeren Anbietern zu wechseln. Bei der Fernwärme ist das unmöglich. Verblüffen bei Fernwärme sind die unterschiedlichen Preise, die von den Fernwärme-Versorgern verlangt werden.

  • Riesige Preisunterschiede: Die günstigsten Anbieter verlangen 3,7 Cent pro kWh, die teuersten bis zu 42 Cent – das entspricht einer Preisdifferenz von über 1.000 %.
  • Beispielhafte Heizkosten:
    • Stadtwerke Straubing: 493 Euro pro Monat für ein Einfamilienhaus.
    • Versorgungsbetriebe Hoyerswerda: 152 Euro pro Monat für dasselbe Haus.
  • Fehlende Transparenz: Viele Versorger machen keine nachvollziehbaren Angaben zu ihrer Preisgestaltung.

Fazit: Diese erheblichen Preisunterschiede sind für Verbraucher oft schwer nachvollziehbar, da die Preisgestaltung in der Fernwärmebranche als intransparent gilt. Verbraucher haben häufig keine Möglichkeit, die Zusammensetzung der Preise nachzuvollziehen oder zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen, da Fernwärmeversorger oft eine Monopolstellung innehaben. ​Eine rechtliche Prüfung kann Ihnen helfen, überhöhte Preise anzufechten oder Rückforderungen zu stellen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Fernwärme-Online-Check

Fernwärme Leitungen und Kraftwerke

Dr. Stoll & Sauer: Ihre Anwälte Fernwärme-Probleme
Wie wir Ihnen helfen – Ihre Möglichkeiten

Das Leben in Deutschland wird aufgrund zahlreicher Krisen immer teurer. Vor allem der Energiesektor ist in den vergangenen drei Jahren zu einem Kostentreiber geworden. Besonders die Versorger von Fernwärme fallen negativ auf. Wir helfen Ihnen mit unseren Anwälten dabei, gegen Preistreiberei vorzugehen und holen Ihnen Ihre zu viel bezahlten Fernwärme-Abschläge zurück. Was unternimmt Dr. Stoll & Sauer genau?

Vertragsprüfung: Wir analysieren Ihren Fernwärmevertrag auf unwirksame Klauseln und prüfen die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung.

Rückforderung von Preiserhöhungen: Wenn Preisänderungsklauseln unwirksam sind, helfen wir Ihnen, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.

Individuelle Klage: Da Unternehmen in der Regel nicht freiwillig dazu bereit sein, Forderungen von Verbrauchern nachzukommen, vertreten wir Sie individuell vor Gericht, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Rechtschutzversicherung: Wir kümmern uns auch um die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Fernwärme-Online-Check – jetzt handeln! 

Kanzlei Lahr

Ihre Anwälte für Fernwärme und Erneuerbare Energien

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