Wirtschaftsprüfer

Ein Wirtschaftsprüfer übernimmt z.B. die Aufgaben der Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften. Hierbei stellt sich der Beruf des Wirtschaftsprüfers zudem auch als ein öffentliches Amt dar.

Aufgaben und Pflichten

Die wohl bekannteste Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers stellt – wie oben bereits erwähnt – die Prüfungstätigkeit dar. Hierbei werden Wirtschaftsprüfer benötigt, um Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte zu überprüfen, wobei am Ende der Prüfung der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt bzw. versagt wird, je nachdem zu welchem Ergebnis dieser gelangt. Die von einem Wirtschaftsprüfer untersuchten Jahresabschlüsse etc. werden von diesem auch in Übereinstimmung mit den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen überprüft.

Aufgrund des besonderen Wissens und der Fähigkeiten eines Wirtschaftsprüfers entfällt auf diesen aber nicht nur die Prüfungstätigkeit, sondern ebenso eine Tätigkeit als Gutachter oder Sachverständiger im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betriebsführung, die Steuerberatung mit dem Recht der Vertretung vor den Finanzbehörden und –gerichten und die Unternehmens- und Rechtsberatung (Rechtsberatung allerdings nur, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen). Vorwiegend werden Wirtschaftsprüfer auch im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen und anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen eingesetzt.

Damit der Wirtschaftsprüfer diesen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen kann, ist das Berufsbild von einigen Pflichten geprägt: der Wirtschaftsprüfer muss unabhängig, unparteilich und unbefangen sein und seinen Beruf gewissenhaft ausüben. Weiterhin ist er natürlich im Verhältnis zu seinen Mandanten zur äußersten Verschwiegenheit verpflichtet.

Examensprüfung und Zulassung

Für die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer sind allerdings einige Hürden zu überwinden, da das Examen zum Wirtschaftsprüfer äußerst anspruchsvoll ist. Zum Staatsexamen zugelassen werden nur Personen, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine langjährige Tätigkeit für einen Wirtschaftsprüfer vorweisen können und die mindestens drei Jahre eine Prüfungstätigkeit ausgeübt haben. Da es sich bei dem Beruf des Wirtschaftsprüfers auch um ein öffentliches Amt handelt, muss neben einem bestandenen Examen ebenso die persönliche Eignung zu diesem Amt vorliegen, worunter z.B. die gesundheitliche Eignung gehört, sowie das Recht öffentliche Ämter zu bekleiden.

Die Examensprüfung besteht hierbei aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil aus insgesamt 7 Aufsichtsarbeiten die jeweils zweimal jährlich angeboten werden. Der angehende Wirtschaftsprüfer wird hierbei in den Bereichen des wirtschaftlichen Prüfungswesens, der Unternehmensbewertung und dem Berufsrecht geprüft, sowie der angewandten Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Im Einzelfall kann das Examen verkürzt werden, z.B. bei der Prüfung eines Steuerberaters, da diesem die Prüfung in dem Gebiet Steuerrecht angerechnet wird. Volljuristen und Volks- und Betriebswirte müssen allerdings die vollständige Prüfung ablegen, wobei neuerdings im Einzelfall aber auch Prüfungsleistungen bestimmter Masterstudiengänge anerkannt werden. Die Prüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Mit deren erfolgreichen Abschluss ist der Kandidat schließlich befugt sich als Wirtschaftsprüfer öffentlich bestellen zu lassen, wobei erst mit dieser Bestellung die Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer/-in geführt werden darf.

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