Dr. Ralf Stoll - Interview ARD Tagesthemen zum Abgasskandal
Der VW-Abgasskandal und seine rechtliche Aufarbeitung überschwemmen die bundesdeutschen Gerichte. Über die Vielzahl der Klagen gegen VW berichteten am 07.08.2017 sogar die ARD-Tagesthemen. Dr. Ralf Stoll, Gründer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berichtet in einem Interview, was viele Geschädigte veranlasst, vor Gericht zu ziehen.
Der Grund, weswegen sich tausende Dieselkäufer sich entscheiden, sich gegen den VW-Konzern mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen. lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen: Was passiert zukünftig mit meinem Auto? Der Dieselgipfel und die drohenden Fahrverbote in ersten Innenstädten lassen die Besitzer befürchten, dass ihr Fahrzeug rapid an Wert verliert oder sogar unverkäuflich wird. Und längst nicht jeder vertraut darauf, dass aus einem dreckigen Diesel folgenlos per Softwareupdate ein sauberes Auto wird. Die Skepsis gegenüber der von der Volkswagen AG vorgeschlagenen Lösung ist seit der öffentlichen Bekanntgabe Ende 2015 nie vollständig verschwunden.
Eine nicht unbegründete Befürchtung. Zwar beteuert VW immer wieder, dass das Update folgenlose sei. Doch so mancher Betroffene hat nach einem durchgeführten Softwareupdate mit neuen Autoproblemen zu kämpfen. Dr. Ralf Stoll berichtet dem Fernsehsender, dass Updates zu Motorschäden, Mehrverbrauch, Minderleistung und verstopfte Abgasrückführungsventile geführt haben. Auf solche möglichen Folgeprobleme wollen sich viele Käufer nicht einlassen – sie wollen stattdessen von ihren Dieseln trennen. Da VW anders als in den USA eine Entschädigung der Betroffenen kategorisch ablehnt, sehen tausende Geschädigte keine andere Lösung als die Klage.
Dass die Befürchtungen wegen des Updates in den Prozess durchaus auf Gehör stoßen, zeigen die ergangenen Urteile und Entscheidungen verschiedener Gerichte. Das Oberlandesgericht München äußerte in fünf Beschlüssen sogar Zweifel daran, dass sich der Abgasmangel durch ein Softwareupdate behoben werden könne. Verschiedene Landgerichte haben in den vergangenen Wochen Klagen gegen die Volkswagen AG und verschiedene Autohäuser zugunsten der Betroffenen entschieden. Sie sprachen Schadensersatz zu und erlaubten auch die Rückgabe von Audi-, VW-, Seat- oder Skodafahrzeugen gegen Rückzahlung des Kaufpreises (minus einer Nutzungsentschädigung). Dieser Ausweg aus der Dieselkrise wird jetzt nach dem Dieselgipfel immer attraktiver. Und auch die Erfolgschancen vor Gericht sind gestiegen seit den ersten Entscheidungen zum VW-Abgasskandal. Dr. Ralf Stoll beziffert die Quote der erfolgreichen Klageverfahren mit 50%. Zwar gibt es immer noch etliche nicht endgültig geklärte rechtliche Streitpunkte in den Prozessen, doch die stattgebenden Urteile bestätigen, dass Geschädigte durchaus ihre Ansprüche durchsetzen können.
Und die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals ist mit den Klagen gegen die Händler und die Volkswagen AG noch lange nicht zu ende. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nimmt mittlerweile für die Mandanten auch die zuständigen Behörden ins Visier. Am 05.08.2017 wurde am Verwaltungsgericht Freiburg eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Der Vorwurf: Mangelnde Pflichterfüllung des Verkehrsministeriums bzw. des Kraftfahrtbundesamts bei Umsetzen und Überwachen der europäischen Abgasvorschriften.
Den Bericht der ARD Tagesthemen können Sie in der Mediathek des Ersten hier abrufen.