Das VW-Tochterunternehmen Porsche wird nach und nach in den Strudel des Diesel-Abgasskandals der Volkswagen AG mit hineingezogen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hat jetzt zwei Urteile gegen Porsche im Abgasskandal erstritten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Porsche am 30. Januar 2020 (Az. I-13 U 81/19) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz. Zuvor hatte bereits das Landgericht Düsseldorf Porsche am 22. Januar 2020 (Az. 23 O 247/18) ebenfalls zu Schadensersatz verurteilt. Im Mittelpunkt der zwei Verfahren stand jeweils der Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter-Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war. Bereits im Dezember 2019 hatte das Landgericht Krefeld die VW-Tochter Audi ebenfalls zu Schadensersatz verurteilt (Az. 2 O 454/18). Im strittigen Audi Q 5 war ein 3,0-Liter-Dieselmotor mit mehreren für das Gericht unzulässigen Abschalteinrichtungen im Abgaskontrollsystem verbaut – mehr dazu hier.
Fahrzeuge durch Abschalteinrichtungen im Wert gemindert
„Die Drei-Liter-Dieselmotoren stehen schon lange unter Verdacht, Abschalteinrichtungen zu enthalten. Die Gerichte haben diese Auffassung deutlich unterstrichen“, freute sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & über das Urteil. Nach den Motortypen EA 189 und EA 288 ist auch der EA 897 (3,0-Liter-Dieselmotor) in den Abgasskandal involviert. In der neueren Motorengeneration hat VW, anders als beim EA 189, eine kompliziertere technische Abgasmanipulation angewandt. Das Ergebnis ist jedoch das Gleiche: Nur auf dem Prüfstand halten die Fahrzeuge die EU-Abgasnormen ein. Im Straßenverkehr wird die Luft verpestet. Deshalb sieht Dr. Ralf Stoll gute Chancen für betroffene Verbraucher, erfolgreich gegen die VW AG und deren Tochterunternehmen gerichtlich vorzugehen. „Es spielt letztlich keine Rolle, welche Motoren involviert sind. Der Wert der Fahrzeuge ist in jedem Fall gemindert“, betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Gerade für Fahrzeuge wie dem Audi Q 5 und dem Porsche Cayenne, für die ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA wegen unzulässiger Abschaltreinrichtungen vorlag, stehen die Chancen sehr gut, vor Gericht Schadensersatz zu erhalten. Und beim Porsche Cayenne handelt es sich um den gleichen Motor wie beim Audi Q 5. Warum sollten da Gerichte anders urteilen? Deshalb rät Stoll Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG und ihren Tochterunternehmen einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.
Gericht: Porsche hat vorsätzlich und sittenwidrig Kunden getäuscht
Im Fall vor dem Düsseldorfer Landgericht hatte der Kläger im Mai 2017 einen Porsche Cayenne mit 3-Liter-Dieselmotor Euro 6 für 81.578,78 Euro gekauft. Am 27. Juli 2017 verhängte das Bundesverkehrsministerium einen Zulassungstop für die Fahrzeuge. Am 22. Dezember 2017 informierte Porsche den Kläger über den Sachverhalt und das notwendig gewordene Software-Update. Der Kläger ließ daraufhin am Cayenne das Update aufspielen und verklagte Porsche auf Rücknahme des Fahrzeugs. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Porsche den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hatte (Paragraph 826 BGB). Die Motorsteuerung enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne Art. 5 Abs.2 Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die dafür sorgt, dass sich die Stichoxidwerte im Vergleich zwischen Prüfstand und Realbetrieb verschlechtern. Das Gericht sah in solchen Abschalteinrichtungen, wie schon der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) ausführte, einen Mangel. Das Gericht stellte deshalb fest, dass Porsche für alle Schäden zu Schadensersatz verpflichtet ist, die durch die Motorenmanipulation eintreten können. Im Fahrzeug war der Motor EA 897 mit verschiedenen Abschalteinrichtungen im Abgaskontrollsystem verbaut. Nur auf dem Prüfstand hielt der Cayenne die EU-Grenzwerte beim Stickoxid ein. Auch die Ad-Blue-Eindüsung im SCR-Katalysator hat mehreren Strategien unterlegen, die dazu führten, dass die Abgasgrenzwerte für die Euro-6-Norm nicht eingehalten werden konnten.
Ebenfalls wegen der Abgasmanipulationen an einem Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war, muss Porsche als Fahrzeugherstellerin einem Käufer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz bezahlen. Das hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden. Porsche stellte in dem Verfahren klar, dass der Motor nicht von Porsche gebaut worden war, sondern von Audi. Das Gericht ließ dies jedoch nicht gelten. In dem Urteil führte der Senat aus, die Herstellerin sei Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden. Im Kontext der längeren Vorgeschichte habe sie deshalb Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die von ihr verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren, und davor nicht die Augen verschließen dürfen. Ferner hat das Gericht entschieden, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss. Er hatte es dem Kläger vor vier Jahren für 70.000 EUR verkauft und muss nun bei Rückgabe des Fahrzeugs 50.000 EUR zurückzahlen. Die Differenz ist die von dem Kläger zu leistende Nutzungsentschädigung. Die Revision zum BGH hat der Senat zugelassen.
3-Liter-Dieselmotoren enthalten zahlreiche Abschalteinrichtungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hatte in den 3-Liter-Dieselmotoren von Audi-Fahrzeugen mehrere Manipulationen am Emissionskontrollsystem festgestellt. Die Aufheizstrategie im Abgassystem soll theoretisch dazu führen, dass die emittierte Schadstoffmenge reduziert wird. Die Aufheizstrategie ist von zahlreichen Parametern wie Ansaugluft-, Motor-, Abgas- und Umgebungstemperatur abhängig. Damit die Strategie zum Ziel führt, müssen ganz bestimmte Parameter eingehalten werden. Die Parameter waren so gewählt, dass die für die Abgasreinigung notwendige Aufheizstrategie nur auf dem Prüfstand funktionierte. Im Realbetrieb schaltete der Motor die Aufheizstrategie einfach ab. Das KBA hatte in dem Motor darüber hinaus festgestellt, dass es im Rahmen der Ad-Blue-Eindüsung in den SCR-Katalysator zwei Betriebsmodi gibt. Ad-Blue sorgt im Katalysator dafür, dass die Stickoxidemission erheblich gemindert wird und die Euro-6-Norm eingehalten wird. Im sogenannten Speichermodus wird genügend Ad-Blue eingespritzt, im Sparmodus wird der Verbrauch reduziert, so dass die Stickoxidemission wieder ansteigt. Welcher Modus gewählt wird, ist von verschiedenen Parametern wie Außentemperatur und Fahrgeschwindigkeit abhängig. Die Manipulation des Abgaskontrollsystems soll dann noch von einem sogenannten Thermofenster abgerundet worden sein. Außerhalb eines Temperaturfensters von 17 bis 33 Grad soll die Abgasreinigung mittels Software reduziert worden sein. Da die Durchschnittstemperatur in Deutschland darunterliege, habe dies zur Folge, dass das Fahrzeug im Alltagsbetrieb praktisch zu keinem Zeitpunkt mit einem vollwirksamen Emissionskontrollsystem verwendet wird.
Das Landgericht Krefeld war in einem Urteil zum Schluss gekommen, dass die Summe aller Software-Manipulationen dazu beiträgt, „dass sich der Einsatz der Aufheizstrategie nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidriges Verhalten darstellt“. In Krefeld ging es im Januar 2020 um einen 3,0-Liter-Dieselmotor in einem Audi Q 5 – mehr dazu hier.
Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.
- Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
- Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
- Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.