Aktuelles
Weiter

AXA Immoselect geschlossen - Was Anleger tun können, Anwälte informieren, Achtung Verjährung!

Der Axa Immoselect ist seit November 2009 geschlossen und demnach endet die gesetzliche Höchstfrist für die Schließung im November diesen Jahres. Wie es für den Axa Immoselect danach weitergeht, ob er also wieder für seine Anleger öffnen wird, kann derzeit nicht gesagt werde. Allerdings mehren sich die Spekulationen über eine mögliche Schließung, da die Anteile des Axa Immoselect derzeit mit erheblichen Abschlägen an der Börse gehandelt werden – mit größeren Abschlägen als andere offene Immobilienfonds, die derzeit ebenfalls die Rücknahme der Anteile ausgesetzt haben. Durch teilweise massive Abwertungen in den vergangenen Monaten wurde die Einjahres-Performance des Axa Immoselect per Ende März auf -4 % gedrückt.

Auch die Liquiditätsnote des Axa Immoselect verbesserte sich in der Vergangenheit nicht erheblich. Bei einem Vermögen des Axa Immoselect von netto 2,6 Mrd. Euro liegt sie derzeit bei knapp 10 %, es konnten also in der Vergangenheit kaum Immobilien verkauft werden. Der Axa Immoselect verfügt derzeit noch über 67 Immobilien.

Nach einem Bericht des englischen Fachmagazins Euro Property soll sich dies nun jedoch ändern: das Management des Axa Immoselect plant derzeit einen massiven Paketverkauf von Fondsimmobilien. Euro Property zufolge wird ein Immobilienportfolio im Wert zwischen 800 und 900 Mio. Euro zum Verkauf vorbereitet, wobei das Portfolio vornehmlich aus deutschen und französischen Objekten bestehen soll. Dieser Bericht wurde von der Axa Investment Managers Deutschland bislang nicht dementiert, weitere Auskünfte hierzu wurden aber ebenfalls nicht gegeben. Deswegen bleibt bislang noch abzuwarten, ob und wann dieses Immobilien-Paket auf den Markt kommen und somit die Liquiditätsnote des Axa Immoselect verbessern wird.

Anleger des Axa Immoselect sollten – im Hinblick auf das Risiko, dass der Axa Immoselect nach dem Ablaufen der Höchstfrist für die Schließung im November nicht wieder eröffnen wird, sondern abgewickelt werden muss – ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wurden die Anleger des Axa Immoselect von den Anlageberatern nicht ordnungsgemäß über die Risiken des offenen Immobilienfonds aufgeklärt, z.B. auch über die Möglichkeit des Axa Immoselect die Aussetzung der Rücknahme der Anteile für höchstens 2 Jahre zu beschließen, sodass der Anleger nicht mehr an sein Geld aus der Anlage herankommt, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die einen Schadensersatzanspruch gegen diese begründen kann. Zusätzlich stellt es eine Aufklärungspflichtverletzung dar, wenn dem Anleger Provisionen an die Bank, sogenannte Kick-Backs, verschwiegen wurden.

Weitere Informationen zur Abwicklung des AXA Immoselect finden Sie hier:

AXA Infoportal