Aktuelles
Weiter

DEGI Europa – Abwertung: Anleger sollten dringend handeln

Der DEGI Europa der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH wertete in der Vergangenheit stark ab, so dass den Anlegern ein erheblicher Verlust droht. Aberdeen wirbt auf seiner Homepage damit, dass der DEGI Europa in Wirtschaftszentren in Europa investiert. 70% werde im europäischen Ausland und 30% in Deutschland investiert. Durch den hohen Auslandsanteil komme es zu steuerlichen Vorteilen. Außerdem seien die Objekte sorgfältig ausgewählt worden und es finde eine breite Risikostreuung statt.

Obwohl sich diese Aussagen bis heute auf der Homepage der DEGI Fonds finden, sind sie gerade jetzt wenig glaubhaft. Der DEGI Europa wurde bereits am 16.11.2009 geschlossen und soll spätestens nach dem 30.10.2010 wieder geöffnet werden. In der Vergangenheit musste der DEGI Europa stark abgewertet werden. Der DEGI Europa wird an der Börse derzeit mit einem Verlust von ca. 19% gehandelt, wie die Stiftung Warentest berichtet. Es bleibt abzuwarten, wie sich der DEGI Europa nach der Öffnung entwickeln wird. Wenn zu viele Anleger aussteigen wollen, droht gar eine Liquidierung des offenen Immobilienfonds.

Für die Anleger des DEGI Europa entpuppt sich die Anlage als Fehlinvestition. Den Anlegern wurden in der Vergangenheit offene Immobilienfonds als sichere Geldanlage verkauft, bei der keine Risiken bestehen würden. Aufgrund der „Offenheit“ könne man auch jederzeit an das Geld gelangen. Nicht aufgeklärt wurden die Anleger hingegen über die Möglichkeit des § 81 Investmentgesetz, nach dem der Immobilienfonds DEGI Europa für 2 Jahre geschlossen werden kann. Anleger, die dringend auf ihr Geld angewiesen sind, können den DGI Europa nur mit Abschlägen an der Börse verkaufen. Aus unserer Sicht ist dies ein Beratungsfehler, welcher die Banken zum Schadensersatz verpflichtet. Sind dann auch noch Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs aus dem DEGI Europa geflossen, über die die Banken nicht aufgeklärt haben, besteht ein weitere Schadensersatzanspruch, mit denen die Anleger des DEGI Europa ohne Schaden aus der Anlage herauskommen könne.

Anleger des DEGI Europa sollten dringend handeln und sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Es ist dabei dringend auf die Verjährung von Ansprüchen zu achten, die 3 Jahre nach dem Kauf drohen kann. Bei dem verschweigen von Kick-Backs kann jedoch etwas anderes gelten. Dies bedarf einer genauen Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.