Meilenstein im Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat/Stellantis
Zum ersten Mal hat ein Oberlandesgericht – das OLG Köln – entschieden, dass FCA vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB gehandelt hat. Und auch der BGH schlägt sich auf die Seite der Verbraucher. In zwei Entscheidungen rügt das oberste deutsche Gericht zwei Oberlandesgerichte, die Gutachten nicht ausreichend in ihren Entscheidungen gewürdigt haben. Alle drei Wohnmobil-Verfahren hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt. Die Erfolge der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem OLG Köln und dem Bundesgerichtshof zeigen: Fiat beziehungsweise Stellantis steht mit dem Rücken zur Wand. Wer ein betroffenes Wohnmobil oder Fahrzeug besitzt, sollte jetzt aktiv werden – die Verjährung droht. Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Online-Check an. Die Kanzlei gehört zu den führenden Verbraucherrechtskanzleien in Deutschland und hat in den vergangenen Jahren in zahlreichen Abgasskandalen Millionenentschädigungen erstritten – etwa gegen Volkswagen, Daimler, BMW und nun auch Fiat/Stellantis.
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Das OLG Köln: Vorsätzliche sittenwidrige Täuschung durch Fiat
In seinem Urteil vom 17. März 2025 (Az. 30 U 16/22) stellte das OLG Köln klar:
- Im Wohnmobil vom Typ Bürstner Nexxo 729 mit einem Fiat Ducato 2,3 L Multijet (EU5, Motorkennung F1AE3481E) war eine zeitgesteuerte Abschalteinrichtung (Timer) verbaut.
- Die Abgasreinigung wird exakt nach 1.180 Sekunden (19 Minuten, 40 Sekunden) massiv reduziert – also genau dann, wenn der gesetzliche Prüfzyklus endet.
- Zitat aus dem Urteil: Die Timer-Funktion diene „ausschließlich der Umgehung der Vorschriften zu den Abgasgrenzwerten“.
- Das Verhalten der Stellantis-Tochter sei sittenwidrig und vorsätzlich, da eine „bewusste Täuschung der Genehmigungsbehörden“ vorliege.
- Das Gericht sprach dem Kläger einen „großen“ Schadensersatz in Höhe von 41.346,79 Euro plus Zinsen zu. Im Gegenzug wird das manipulierte Fahrzeug zurückgegeben.
- Die Revision wurde zugelassen – ein deutliches Zeichen für die grundsätzliche Bedeutung.
BGH: Zwei Rückverweisungen wegen Missachtung von Kläger-Gutachten
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich inzwischen in gleich zwei Verfahren mit der Problematik befasst – jeweils zugunsten der Kläger:
1. BGH-Beschluss vom 21. Januar 2025 (Az. VIa ZR 190/23):
- Der BGH hob das Urteil des OLG Koblenz auf, weil das Berufungsgericht das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorgelegte Software-Gutachten zum Timer nicht ausreichend gewürdigt habe.
- Der Timer sorge dafür, dass die Abgasreinigung exakt nach 22 Minuten abgeschaltet werde – auch das entspricht dem Prüfzeitraum (NEFZ).
- Das Berufungsgericht sei wesentlichem Vortrag der Kläger nicht nachgegangen – eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG).
- Wichtig: Der BGH stellte klar, dass solche Timer-Funktionen eine prüfstandsbezogene Manipulation darstellen können – und damit Schadensersatzansprüche begründen.
2. BGH-Urteil vom 23. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 598/23):
- Auch das OLG Bamberg habe zentrale Argumente des Klägers ignoriert.
- Es ging um ein Wohnmobil mit 3-Liter-Fiat-Ducato-Motor (Baureihe F1CE3481E) und Kombination von Thermofenster und Timer.
- Der BGH kritisiert, dass der Klägerbeweis nicht vollständig geprüft wurde – obwohl das Gutachten eine softwarebasierte Prüfstandserkennung belegt.
- Der BGH betont erneut: Auch die Untätigkeit einer Typgenehmigungsbehörde (hier: das italienische MIT) entlaste den Hersteller nicht von einer sittenwidrigen Handlung.
BGH weitet Diesel-Rechtsprechung auf Fiat-Abgasskandal aus
Der Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (heute: Stellantis) wurde in Deutschland im Jahr 2020 öffentlich, als erste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts auf Betrug und unzulässige Abschalteinrichtungen bekannt wurden. Der Verdacht: Zahlreiche Fiat-Dieselmodelle, insbesondere Basisfahrzeuge für Wohnmobile, sollten mithilfe von Timersystemen und Thermofenstern die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten – im realen Straßenbetrieb jedoch deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen. Bis heute dauern die Ermittlungen an – ein Ergebnis steht aus.
Der Bundesgerichtshof hat am 27. November 2023 die Diesel-Rechtsprechung konsequent auf Wohnmobile ausgeweitet. In einem Grundsatzurteil stellte der BGH klar, dass auch Basisfahrzeuge wie der Fiat Ducato unter das Schutzregime der europäischen Abgasvorschriften fallen – inklusive der Pflicht, Abschalteinrichtungen offenzulegen und unzulässige Manipulationen zu unterlassen. Hersteller können sich nicht hinter Typgenehmigungsbehörden oder Zulieferern verstecken. Auch Wohnmobilkäufer haben demnach ein Recht auf Rückabwicklung oder Schadensersatz, wenn das Fahrzeug mit illegaler Software manipuliert wurde (Az.: VIa ZR 1425/22).

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