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BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten
Banken verlieren vor BGH: Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern!

Der Bundesgerichtshof (BGH) es mit einer Entscheidung ermöglicht, dass Verbraucher ihre Baukredite unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig und ohne hohe Zusatzkosten ablösen können. "Der BGH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärte Christian Grotz, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Stoll & Sauer, gegenüber dem Handelsblatt am 8. März 2025. 

Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. 

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BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an – mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Das Handelsblatt sprach mit unserem Geschäftsführer Christian Grotz über die höchstrichterliche Entscheidung. 

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Unklare Vertragsklauseln bei Baukredite: Banken fordern zu hohe Entschädigungen

„Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind“, erläutert Christian Grotz, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der „Restlaufzeit“, die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. „Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen“, erklärt Grotz. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden.

Welche Darlehensverträge bei Baukrediten sind betroffen? 

Laut Grotz enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der „Restlaufzeit“ Bezug nehmen. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken erklärte auf Anfrage des Handelsblatt, dass das BGH-Urteil einen „früher verwendeten Vordruck“ betreffe, der nur für kurze Zeit im Einsatz gewesen sei. Seit Jahren würden bereits überarbeitete Klauseln genutzt. Dennoch könnten tausende Verbraucher von der Entscheidung profitieren. 

Verjährung bei Vorfälligkeit: Jetzt handeln und Ansprüche sichern!

Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Wer also 2022 eine Entschädigung gezahlt hat, kann noch bis Ende 2025 Ansprüche geltend machen. „In vielen Fällen lohnt es sich aber, die Verjährungsfrist genau zu prüfen“, rät Grotz. Möglicherweise bestehen auch bei älteren Verträgen noch Chancen auf Rückforderung. 

So sollten sich Betroffene verhalten 

Wer eine vorzeitige Ablösung seines Baukredits plant oder bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, sollte seinen Vertrag prüfen lassen. Fachanwalt Grotz rät: 

  1. Vertrag prüfen: Achten Sie auf missverständliche Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung. 
  2. Bank kontaktieren: Lassen Sie sich die Höhe der geforderten Entschädigung schriftlich bestätigen. 
  3. Nicht unüberlegt zahlen: Zahlen Sie die Entschädigung nur unter Vorbehalt und holen Sie sich rechtlichen Rat. 
  4. Rechtsschutzversicherung prüfen: Manche Versicherungen decken bankrechtliche Streitigkeiten nicht ab. 

Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung per Baukredit-Online-Check an. Betroffene Kreditnehmer können unkompliziert ihre Verträge hochladen und durch erfahrene Fachanwälte prüfen lassen. 

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